Allgemeine Geschäftsbedingungen
Incoqnito GmbH
Fössestraße 77A
30451 Hannover
Geschäftsführer: Patrick Flöter, Christian Birg
Rechtsform: GmbH
Sitz der Gesellschaft: Hannover
Registerort: Amtsgericht Hannover
Handelsregisternummer: HRB 216094
USt.-IdNr: DE315467902
Steuernummer: 25/203/63996
E-Mail: hello@skillsource.io
Tel.: 0511 36055980
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen – im Bereich der Personalvermittlung
Diese folgenden Geschäftsbedingungen regeln das gegenwärtige sowie zukünftige Verhältnis und die geschäftliche Beziehung zwischen unserem Unternehmen (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet) und unseren Geschäftspartnern (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet, siehe auch Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen), insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von Personalvermittlungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer.
Abweichende Vereinbarungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, sofern keine abweichende individuelle und schriftliche Vereinbarung mit einem Vertretungsberechtigten des Auftragnehmers getroffen wurde. Die Überschriften in diesem Dokument sind ausschließlich zur Erleichterung gedacht und haben keinen Einfluss auf die Interpretation der Bedingungen.
1. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Bedingungen gelten folgende Definitionen:
- „Auftragnehmer“ bezeichnet die Incoqnito GmbH einschließlich aller Tochtergesellschaften.
- „Auftraggeber“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, sowie rechtsfähige Personengesellschaften, denen Kandidaten für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten vorgeschlagen werden.
- „Kandidat“ bezeichnet jede Person, die dem Auftraggeber vorgestellt wird, einschließlich unseres eigenen Personals. Dies umfasst potenzielle Angestellte, Freiberufler, Berater, oder Leiharbeitnehmer.
- „Vorstellung“ bezeichnet die Präsentation eines Kandidaten beim Auftraggeber, sei es durch ein persönliches Gespräch, ein Telefonat auf Anfrage des Auftraggebers, oder die Übermittlung von Lebensläufen oder anderen identifizierenden Informationen.
- „Anstellung“ bezeichnet die formelle Einstellung oder anderweitige Nutzung der Dienste eines Kandidaten durch den Auftraggeber oder eine verbundene Unternehmung, basierend auf der Vorstellung durch den Auftragnehmer, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
2. Anwendbarkeit
- Die Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gilt als Zustimmung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen dieser Bedingungen sind nicht wirksam und werden nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gültig.
- Diese Bedingungen haben Vorrang vor jeglichen anderen Bedingungen des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3. Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt eine wesentliche Rolle im Vermittlungsprozess und ist daher zu folgenden Handlungen verpflichtet:
- Bereitstellung von Informationen: Es müssen umfassende und präzise Informationen über die zu besetzende Position, einschließlich Jobbeschreibung, Anforderungsprofil, und gewünschtes Startdatum, bereitgestellt werden. Dies ermöglicht es dem Auftragnehmer, eine passgenaue Vorauswahl zu treffen.
- Mitteilung über vorherige Bewerbungen: Sollte ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt sein, ist dies innerhalb von fünf Werktagen nach Vorstellung mitzuteilen. Andernfalls wird angenommen, dass die Vorstellung durch den Auftragnehmer den Erstkontakt darstellte.
- Transparenz bei der Anstellung: Nachdem einem Kandidaten ein Angebot unterbreitet und dieses angenommen wurde, ist der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen über die Anstellung zu informieren.
- Datenschutz und Dokumentenvernichtung: Es wird erwartet, dass der Auftraggeber alle Datenschutzrichtlinien einhält und die mit dem Vermittlungsprozess verbundenen Unterlagen, die nicht zur Anstellung führen, sicher und gemäß den gesetzlichen Vorgaben vernichtet.
4. Gebühren und Zahlungsbedingungen
Die Gebühr, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten, die zu einer Anstellung führt, entrichtet, richtet sich nach der vereinbarten Vergütung (zuzüglich Mehrwertsteuer) wie folgt:
- Gemäß den Bedingungen der Kooperationsvereinbarung.
- Der Betrag beläuft sich auf mindestens 8000 EURO.
- Fälligkeit und Zahlungsweise: Die Gebühr wird unmittelbar nach der Unterzeichnung des Anstellungsvertrages mit dem Kandidaten fällig und ist binnen 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Rechnungen werden elektronisch übermittelt, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Methode vereinbart.
- Verzugszinsen: Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet. Der Zinssatz basiert auf dem gesetzlich festgelegten Satz und wird ab dem Tag nach dem Zahlungsziel bis zum Eingang der vollständigen Zahlung angewendet.
- Zahlungswährung: Zahlungen erfolgen in Euro. Sollten Rechnungen in einer anderen Währung ausgestellt und beglichen werden müssen, sind die entsprechenden Wechselkurse und mögliche Gebühren vom Auftraggeber zu tragen.
5. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Pauschalentschädigung
- Sollte ein Kandidat innerhalb eines Jahres nach seiner Vorstellung ohne Konsultation des Auftragnehmers angestellt oder die Dienste des Auftragnehmers anderweitig umgangen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten der gemäß Abschnitt 4 bestimmten Vermittlungsgebühr zu zahlen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Bedingung regelmäßig zu überprüfen.
- Die Informationen über vorgestellte Kandidaten sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und resultiert dies innerhalb von 12 Monaten in einer Anstellung des Kandidaten bei einem Dritten, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Gebühr bis zur doppelten Höhe der nach Abschnitt 4 berechneten Vermittlungsgebühr zu fordern, mindestens jedoch den entgangenen Gewinn.
6. Überprüfung der Eignung
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Eignung der Kandidaten gründlich zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind. Dies schließt angemessene Überprüfungen der Qualifikationen und des beruflichen Werdegangs ein.
- Dem Auftraggeber steht es frei, eigene Nachforschungen anzustellen und unabhängige Referenzen einzuholen, um sich von der Eignung des Kandidaten zu überzeugen.
- Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen sowie medizinische Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen, die für die Anstellung erforderlich sind.
7. Datenschutz und Informationsvertraulichkeit
- Eigenverantwortlichkeit und Datenaustausch: Beide Parteien anerkennen, dass sie in Bezug auf den Umgang mit Kandidatendaten jeweils als eigenständige Verantwortliche gemäß den Datenschutzgesetzen agieren. Eine Datenverarbeitung im Auftrag zwischen den Parteien findet nicht statt. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Kandidaten basiert auf deren ausdrücklicher Einwilligung, die von uns vor der Weitergabe eingeholt wird. Diese Einwilligung umfasst die Zustimmung des Kandidaten zur Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten im Rahmen des Vermittlungsprozesses.
- Löschfristen und Speicherung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Kandidaten, die nicht zu einer Anstellung führen, mit Sorgfalt und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu behandeln. Daten, die für die Abwicklung der Dienstleistung nicht mehr erforderlich sind, insbesondere bei Ablehnung eines Kandidaten, sind nach sechs Monaten zu löschen, mit Ausnahme der für vertragliche oder rechtliche Verpflichtungen notwendigen Daten wie Vor- und Nachname. Vollständige Identifikationsdaten, einschließlich des Geburtsdatums, sind nach zwölf Monaten zu löschen, um die Einhaltung der Vertraulichkeitsvereinbarung zu gewährleisten. Die Speicherung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage.
- Gegenseitige Vertraulichkeitsverpflichtung: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Daten der Kandidaten und interne Informationen des jeweils anderen Vertragspartners, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung umfasst alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und deren Weitergabe an Dritte den Interessen der jeweils anderen Partei schaden könnte. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.
8. Haftungsbeschränkungen
- Haftungsausschluss für Auswahlentscheidungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für die Entscheidung des Auftraggebers bezüglich der Auswahl eines Kandidaten. Die Verantwortung für die Endauswahl liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer stellt lediglich die Informationen zur Verfügung, die dem Auftragnehmer von den Kandidaten oder Dritten gegeben werden, und führt eine Vorselektion basierend auf den angegebenen Kriterien durch.
- Begrenzung der Haftung: Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies schließt jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer für die Verletzung von Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (sogenannte Kardinalpflichten), jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- Während der Auftragnehmer sich bemüht, sicherzustellen, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen korrekt sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Ungenauigkeiten, Falschangaben oder Auslassungen in den Informationen, die ihm von Kandidaten oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
- Haftung für Drittanbieter: Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf Leistungen oder Handlungen von Drittanbietern, einschließlich der Fälle, in denen diese Drittanbieter in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern ist ausgeschlossen.
9. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
10. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht.
11. Nutzung als Referenz
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und nach deren Beendigung seinen Namen und sein Logo für seine Referenzliste zu nutzen, solange dieser nicht widerrufen wird. Jegliche öffentliche Bekanntmachung dieser Referenznutzung, einschließlich Pressemitteilungen, erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers. Ziel ist es, die erfolgreiche Zusammenarbeit zu dokumentieren, ohne den Auftraggeber unangemessen hervorzuheben.
12. Salvatorische Klausel
Falls sich herausstellt, dass ein Teil dieser Geschäftsbedingungen oder eine Klausel in sonstigen Vereinbarungen nicht durchsetzbar oder ungültig ist, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine gültige Regelung, die dem ursprünglichen Ziel und den beiderseitigen Interessen, die durch die ungültige Klausel verfolgt wurden, am nächsten kommt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall in gutem Glauben zu verhandeln, um eine solche Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.